Hausordnung

Hausordnung

 

1.     Rauchen

Beim Objekt handelt es sich um ein reines Nichtraucherhaus. Das Rauchen ist im kompletten Gebäude nicht gestattet. Nur im Außenbereich ist dies möglich, aber auch hier ist darauf zu achten, dass die Überreste nicht auf dem Boden liegen bleiben, sondern dass diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Hierfür stehen auf der Terrasse zwei Aschenbecher zur Verfügung.

 

2.     Partys

Gerne können in der Ferienwohnung Gäste, bis zu einer Gesamtzahl von 10 Personen, eingeladen werden. Dies jedoch nicht zur Übernachtung oder um Party zu machen. Einem Zusammensitzen, auch auf der Terrasse steht nichts im Weg, jedoch muss sich dies Lautstärkemäßig im Rahmen halten. Sollten hierbei irgendwelche Beschädigungen entstehen, ist der Gast in vollem Umfang für den Schaden, in neuer Form, aufzukommen. Etwaige Mietverluste mit eingerechnet. Hierbei behält sich der Gastgeber das Recht vor, das Mietverhältnis frühzeitig zu kündigen. Eine Rückerstattung des Mietpreises erfolgt jedoch nicht.

 

3.     Garten

Der Garten kann gerne auch von jedem Gast zur Besichtigung, zum Essen am Tisch oder zum Sonnen genutzt werden. Nach Rücksprache mit dem Vermieter, ist auch hin und wieder ein Erntebesuch im Garten möglich.

 

4.     Pferde & Katze

Die Pferde stehen immer wieder auf der angrenzenden Wiese. Das Füttern dieser ist ausdrücklich erlaubt, jedoch dürfen es nur Pferdetypische Nahrungsmittel sein. Hierzu wächst an der Seite stets höheres Gras, aber auch Gemüse, oder hin und wieder ein paar Stückchen Zucker.

Selbiges gilt für die Hauskatze Rosa. Sie kann, wenn sie es zulässt gerne gestreichelt werden, jedoch soll sie möglichst nicht in die Ferienwohnung. Wer sie füttern möchte, kann dies gerne mit regulären Katzensnacks, aber auch Wurst und Fleisch machen.

 

5.     Umgang

 

Jeder Nutzer der Wohnung soll diese bitte so behandeln, als wenn es die eigene Wohnung wäre. Mutwillige Zerstörung und Beschädigung, hat eine Ersatzforderung des aktuellen Neuwertes zufolge.